Der passende Autokindersitz

Kinder sind bei Autounfällen besonders gefährdet. Deshalb muss laut Gesetz jedes Kind, das jünger als 12 Jahre oder kleiner als 1,5m ist, in einem passenden Kindersitz transportiert werden. Ein Autokindersitz muss dabei bestimmte Kriterien erfüllen, damit er verkehrssicher ist. So ist ein Kinderautositz in Europa nur dann zulässig, wenn er nach der ECE-Norm R 44-04 oder 44-03 geprüft und gekennzeichnet wurde, was Sie am roten oder orangenen ECE-Etikett erkennen können. Daneben gibt es aber noch weitere Kriterien, die Sie beim Kauf eines Kindersitzes unbedingt beachten sollten. Entscheidend für die richtige Wahl des Kindersitzes ist die passende Gewichtsklasse, die sich nach dem Körpergewicht Ihres Kindes richtet. Man unterscheidet dabei die folgenden Klassen:

  • Klasse 0 für Säuglinge bis 10 kg
  • Klasse 0+ (bis 13 kg)
  • Klasse I (9 bis 18 kg)
  • Klasse II (15 bis 25 kg)
  • Klasse III (22 bis 36 kg)

Damit Sie den passenden Autokindersitz für Ihren Schatz finden, sollten Sie ihn am besten beim Kauf mitnehmen und probesitzen lassen. So können Sie sicherstellen, dass die Rückenlehne des Sitzes lang genug ist und damit ausreichend Schutz bietet. Testen Sie vor allem auch, ob Ihr Kind im Autositz gut angegurtet werden kann.

Wichtig ist, dass Ihr Kind optimal in den Autositz hineinpasst, ohne dass zusätzlich Kissen verwendet werden müssen. Wenn Sie den Kindersitz auf dem Beifahrersitz Ihres Autos anbringen, achten Sie unbedingt darauf, dass der Airbag dort nicht aktiviert ist. Denn im Falle eines Verkehrsunfalls kann dies fatale Konsequenzen für Ihr Kind haben. Wenn die Möglichkeit des Abschaltens nicht gegeben ist, sollte der Kindersitz ausschließlich auf der Rückbank des Autos angebracht werden.

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